Dienstvorschrift 1875
Aus heutiger Sicht sind die Dienstvorschriften von 1875 amüsant zu lesen aber die damaligen Führungskräfte hatten sicher ihren Grund diese Vorschriften aufzustellen. § 1 Die Dienstverrichtungen der Feuerwehrmitglieder zerfallen in allgemeinen Dienst, Übungsdienst und Dienst in Brandfällen. § 2 Jedes Feuerwehrmitglied ist verpflichtet, bei Feuerlärm in mäßiger Schnelle zum Feuerhaus sich zu begeben und wenn[…]