2019-01-07

Datenschutzerklärung

Datenschutzbestimmungen der Freiwilligen Feuerwehr Allmannshausen e.V.

§ 1 – Satzung Datenschutz:

  1. Die Freiwillige Feuerwehr Allmannshausen e.V. legt besonderen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten seiner Mitglieder. Aus dieser Verantwortung heraus verarbeitet der Verein die personenbezogenen Daten immer unter Berücksichtigung aller geltenden

Datenschutzvorschriften.

  1. Der Verein verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder zur Erfüllung der gemäß der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Allmannshausen e.V. zulässigen Zwecke und Aufgaben. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name, Vorname und Anschrift, Telefonnummern (Festnetz, Mobil und Fax) sowie E-Mail, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Eintrittsdatum geg. Bankverbindung für den Lastschrifteinzug, Führerscheinklasse, Beruf, Namen und Vornamen von Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen, geg. Lizenz(en), Funktion(en) im Verein, Dienstgrade in der aktiven Wehr, erhaltene Auszeichnungen und Ehrungen, sowie durchgeführte feuerwehrtechnische Ausbildungen, Untersuchungen und Prüfungen.
  1. Als Mitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Starnberg ist der Verein angehalten, bestimmte Daten an den Verband (Kreis-, Bezirks-, Landesebene) zu melden.
  1. Der Verein stellt seinen Mitgliedern die gesetzlichen Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf Anfrage zur Verfügung.

§ 2 – Einwilligungserklärung der Mitglieder zu den Datenschutzbestimmungen

Von den Mitgliedern wird eine schriftliche Einwilligung eingeholt, dass die Freiwillige Feuerwehr Allmannshausen e.V. als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen und im Verlauf der Mitgliedschaft gewonnenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname und Anschrift, Telefonnummern (Festnetz, Mobil und Fax) sowie E-Mail, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Eintrittsdatum geg. Bankverbindung für den Lastschrifteinzug, Führerscheinklasse, Beruf, Namen und Vornamen von Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen, geg. Lizenz(en), Funktion(en) im Verein, Dienstgrade in der aktiven Wehr, erhaltene Auszeichnungen und Ehrungen, sowie durchgeführte feuerwehrtechnische Ausbildungen, Untersuchungen und Prüfungen ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein, und für alle in der Satzung genannten Zwecke verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung von Daten an übergeordnete Institutionen (bsp. Stadt Starnberg, KBI & KFV Starnberg, Ausbildungsstätten der Feuerwehr u.a.) findet nur im Rahmen der in der Satzung festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke des Vereins. Eine Datenübermittlung an weitere Dritte findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des   Bundesdatenschutzgesetzes n.F. (DSAnpUG EU) das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Promenade 27 91522 Ansbach.

§ 3 – Rechte der Mitglieder: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Die Mitglieder sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr Allmannshausen e.V. um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können die Mitglieder jederzeit gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr Allmannshausen e.V. die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Die Mitglieder können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Die Mitglieder können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Freiwillige Feuerwehr Allmannshausen e.V. übermitteln.

§ 4 – Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen

Von den Mitgliedern wird eine schriftliche Einwilligung eingeholt, dass im Rahmen von Veranstaltungen und Einsätzen angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen, Berichte, in Printmedien, Neuen Medien und auf der Internetseite des Vereines und seinen übergeordneten Verbänden unentgeltlich verwendet werden dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahme an Dritte außer der Dachorganisation (bsp. Stadt Starnberg, KBI & KFV Starnberg) des Vereins ist unzulässig. Diese Einwilligung ist freiwillig. Durch eine nicht erteilte Einwilligung entstehen dem Mitglied keine Nachteile. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 4 – In Kraft treten
Die Datenschutzbestimmung der Freiwilligen Feuerwehr Allmannshausen e.V. tritt am 02.12.2019 in Kraft.